1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen im Bereich der Innenarchitektur, Raumgestaltung, Designberatung, Entwurfs- und Planungsleistungen, das Innenarchitekturbüro Feinklang (nachfolgend: „Auftragnehmer“) mit seinen Auftraggebern (nachfolgend: „Kunde“) abschließt.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert wurden.
1.3 Es gilt belgisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers (Eupen).
2.1 Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich Innenarchitektur, Raumgestaltung, Entwurfsplanung, Visualisierung, Möbeldesign und Projektbegleitung an.
2.2 Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2.3 Eventuelle Mehrarbeiten werden zu einem Stundensatz von 85,00€ abgerechnet.
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) ausführen zu lassen.
2.5 Wenn für ein Projekt mehrere Phasen vorgesehen sind, gilt eine Phase als gutgeheißen, wenn innerhalb von 2 Monaten nach der entsprechenden Erstellung und Übermittlung der Zwischenphase kein Einwand vom Kunden schriftlich mitgeteilt wird. Sollte der Auftraggeber dennoch später auf die Ergebnisse der Zwischenphase zurückkommen wollen, ist der eventuell damit entstehende Mehraufwand mit einem Stundensatz von 85,00€ zu vergüten.
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme (z.B. durch unterschriebenes Angebot oder Bestätigung per E-Mail) durch den Kunden zustande.
3.2 Mit Unterzeichnung oder Annahme eines Angebots erkennt der Kunde die AGB ausdrücklich an.
4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot festgelegten Pauschal- oder Stundensatz. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
4.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Abschluss jeder einzelnen Projektphase die bis dahin erfolgten Leistungen abzurechnen.
4.3 Ein Vorschuss in Höhe von 50% der Gesamtsumme ist bei Auftragserteilung fällig. Weitere Teilzahlungen sind gemäß Projektfortschritt zu leisten. Die Endabrechnung erfolgt mit Fertigstellung der Leistung.
4.4 Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
4.5 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen und Mahngebühren gemäß der belgischen Gesetzgebung (z.B. Gesetz vom 2. August 2002) erhoben.
5.1 Der Auftragnehmer bleibt Inhaber aller Urheberrechte an seinen Entwürfen, Plänen,Visualisierungen und weiteren kreativen Leistungen. Der Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, nach Abschluss des Auftrages CAD-Planungen (oder andere digitale Bestände) an den Kunden auszuhändigen. Der Auftragnehmer überhändigt dem Kunden gegebenenfalls Ausdrucke oder geschlossene Dateien (z.B. PDF-Dateien).
5.2 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts gelieferten Ergebnissen. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
5.3 Vor vollständiger Bezahlung dürfen die Arbeiten des Auftragnehmers nur mit widerruflicher Zustimmung genutzt werden.
5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bilder und Inhalte der umgesetzten Projekte – unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte – zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden.
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Maße und Entscheidungen rechtzeitig bereitzustellen.
6.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und bis dahin erbrachte Leistungen abzurechnen.
7.1 Die Auswahl und Beauftragung von Handwerkern erfolgt durch den Kunden, es sei denn, es wird ausdrücklich eine Koordination durch den Auftragnehmer vereinbart.
7.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Leistungen Dritter, es sei denn, ein Fehler wurde von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
7.3 Der Kunde muss den Handwerker dazu auffordern die vom Auftragnehmer vorgesehenen Bemaßungen prüfen zu lassen. Gleiches gilt für den Fall, in dem der Kunde die Ausführung selbst übernimmt, da der Auftragnehmer keine Ausführungspläne zu erstellen hat.
8.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8.2. Der Auftragnehmer und seine Subunternehmer schließen eine außervertragliche Haftung für ihre Leistungen aus.
8.3 Für gestalterische Entscheidungen und künstlerische Freiheit ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Geringfügige Abweichungen in Farbton, Material oder Maß stellen keinen Mangel dar.
8.4 Beanstandungen müssen spätestens 8 Tage nach Leistung schriftlich geltend gemacht werden.
9.1 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und den Gewinnausfall, der auf 10% des verbleibenden Auftragswerts bemessen wird, zu verlangen.
9.2 Bei einer Kündigung durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grund (z.B. mangelnde Mitwirkung, Zahlungsverzug), bleibt der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bestehen.
10.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt nur an projektbezogene Partner und Dienstleister.
10.2 Der Kunde kann jederzeit Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Daten verlangen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
11.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
11.3 Es gilt ausschließlich belgisches Recht. Gerichtsstand ist Eupen, sofern gesetzlich zulässig.